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unternehmensWert:Mensch: Neue Schulungstermine

14.09.2017


Im Rahmen der Programmerweiterung von unternehmensWert:Mensch um den Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zehn Schulungstermine veröffentlicht.

Prozessberater, die künftig im Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus tätig sein möchten, sind herzlich eingeladen, an einem der eintägigen Schulungstermine teilzunehmen.
Die Schulungen werden im Herbst 2017 in folgenden Städten stattfinden:

  • 06.10. Berlin
  • 18.10. Kassel
  • 24.10. Saarbrücken
  • 26.10. Hannover
  • 27.10. Leipzig
  • 07.11. Hamburg
  • 14.11. Mainz
  • 15 11. Köln
  • 23.11. Nürnberg
  • 24.11. Wolpertshausen

Die Schulungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit den Erstberatungsstellen vor Ort durchgeführt. Bereits autorisierte Prozessberater/innen sind für die Teilnahme an einer Schulung nicht an die für sie zuständige Erstberatungsstelle gebunden. Sie können sich also für jeden der angebotenen Termine anmelden.
Die Teilnahme an einer uWM plus-Schulung ist Voraussetzung für die Durchführung von Prozessberatungen in diesem Programmzweig. Weitere Informationen zum Programmzweig uWM plus finden Sie unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/.
Wenn Sie Interesse daran haben, Prozessberatungen im Rahmen von uWM plus durchzuführen, können Sie sich ab sofort unter http://reg.bmas.de/uWMplus_2017 für eine Schulung in Ihrer Nähe anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme auf maximal 50 Plätze pro Schulung begrenzt ist.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Schulungen ausschließlich für bereits autorisierte Prozessberaterinnen und Prozessberater vorgesehen sind. Unterdessen wird vom 1. bis zum 31. Oktober 2017 eine zweite Bewerbungsrunde eröffnet, in der sich neue Beraterinnen und Berater als uWM-Prozessberater/-innen autorisieren lassen können. Vielleicht kennen Sie persönlich Kolleginnen und Kollegen, denen Sie die Arbeit als uWM-Prozessberater/-in empfehlen wollen. Im ersten Quartal 2018 wird es voraussichtlich weitere uWM plus-Schulungstermine geben, an denen dann auch die neu autorisierten Prozessberaterinnen und Prozessberater teilnehmen können.
Bitte beachten Sie zudem, dass für die Teilnahme an den Schulungen keine Reisekosten erstattet werden können.
Bei organisatorischen Rückfragen zu den anstehenden uWM plus-Schulungen erreichen Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse: .
 
Schulungsanmeldung: http://reg.bmas.de/uWMplus_2017

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