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unternehmensWert:Mensch: Öffnung des ProzessberaterInnen-Pools – Erneute Möglichkeit zur Akkreditierung

15.08.2017

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch geht in die nächste Runde: Im Zuge der Programmverlängerung bis 2020 gibt es nun erneut die Möglichkeit, sich als Prozessberater/in zu akkreditieren. Des Weiteren können bereits autorisierte Prozessberater/innen Ihre Handlungsfelder erweitern. Die Öffnung des Prozessberaterpools ist vom 01. bis zum 31. Oktober 2017 geplant.

Folgende Anforderungen werden u.a. an die Prozessberater/innen gestellt:

  • Akademischer Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (verbunden mit 5 Jahren Berufserfahrung)
  • Einschlägige Berufserfahrung als Berater/in (mindestens 3 Jahre)
  • Nachgewiesene Fachkompetenzen in mind. einem Handlungsfeld des Programms
  • Prozesskompetenz und Erfahrungen in der Prozessberatung

„Wir freuen uns, mit der Fortführung von unternehmensWert:Mensch auch unseren Beraterpool erweitern zu können“, so Dr. Gabriele Feulner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. „Das Aufgabenfeld der Prozessberatung ist gerade jetzt in Zeiten des digitalen Wandels besonders spannend und abwechslungsreich. Man erhält Einblicke in die aktuellen Herausforderungen, mit denen mittelständische Betriebe konfrontiert sind. Wer gerne Unternehmen dabei unterstützt, diese Hürden zu nehmen und sich für die Zukunft weiterzuentwickeln, ist hier genau richtig.“

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum genauen Ablauf der Akkreditierung werden voraussichtlich Anfang September auf der Webseite von unternehmensWert:Mensch veröffentlicht.

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