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Bildungsscheck – Land NRW fördert Weiterbildung in Betrieben mit bis zu 500 € jährlich pro Mitarbeiter/in

03.04.2019

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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Qualifizierung der Beschäftigten. Über den Bildungsscheck können jährlich die Qualifizierungskosten von bis zu 10 Beschäftigten pro Unternehmen mit jeweils bis zu 500 € gefördert werden.

Neben traditionellen Formen der Weiterbildung werden auch neue Formate, wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Ebenso werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

Der Bildungsscheck sollte nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Das sind Angebote, die sich insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige richten und die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um

  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.)
  • das Nachholen von Berufsabschlüssen
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
  • Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf
  • Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Wie der Bildungsscheck auch in Ihrem Unternehmen zur Qualifizierung von Beschäftigten eingesetzt werden kann, erfahren Sie in unserem Film.

Weitere Informationen zum Programm „Bildungsscheck“ erhalten Sie hier:

Bildungsscheck-Beratungsstellen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

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