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Potentialberatung NRW

Die moderne Welt hält schwierige Rahmenbedingungen für die Unternehmensführungen bereit. Der demographische Wandel, Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit.

Potentialberatung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

Ziel des Förderprogramms Potentialberatung NRW ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen – sowohl die Ausschöpfung der vorhandenen Potentiale als auch die Gewinnung – und die Bindung von Fachkräften. Die Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie ihre Beteiligung bei der Erarbeitung von Lösungen stehen dabei im Vordergrund. 

Die fünf Schwerpunkte der Potentialberatung

In der Potentialberatung können Unternehmen ihre Stärken und Schwächen aus fünf unterschiedlichen Perspektiven ermitteln und individuelle Ergebnisse erarbeiten:

Arbeitsorganisation

  • Einsatz flexibler und optimierter Arbeitszeitmodelle
  • Funktionsfähigkeit der internen und externen Kommunikation sowie der Zusammenarbeit
  • erforderliche Innovationen

Demographischer Wandel

  • Wissenstransfer und Wissensmanagement
  • Erhaltung des betriebsspezifischen Know-hows, besonders wenn Mitarbeitende ausscheiden
  • Gestaltung einer altersgerechten Arbeitsorganisation

Digitalisierung

  • Optimierung und Erleichterung von Arbeitsprozessen durch Technologien
  • zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitsprozesse

Gesundheit

  • Erarbeitung einer Work-Life-Balance-Strategie, um die Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten
  • Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

Personalentwicklung

  • Ermittlung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeitenden
  • Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
  • Steigerung der Innovationsfähigkeit durch kompetente Mitarbeitende

Video der G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung: „Wie funktioniert die Potentialberatung NRW?“ auf YouTube

Die fünf Schwerpunkte der Potentialberatung

Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.

Kurzgefasst

Die Erstberatungsstelle (Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet) stellt Beratungsschecks aus. Für die Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Förderberechtigt

Betriebe mit Sitz in NRW mit mind. 10 und max. 250 Beschäftigten

Förderart

Beratungsschecks

Förderkonditionen

40 Prozent der tatsächlichen Ausgaben (max. 400 Euro pro Beratungstag) für max. 8 Beratungstage, maximale Fördersumme 3.200 Euro

Detailierte Informationen