
Potentialberatung NRW
Die moderne Welt hält schwierige Rahmenbedingungen für die Unternehmensführungen bereit. Der demographische Wandel, Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit.
Potentialberatung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Ziel des Förderprogramms Potentialberatung NRW ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen – sowohl die Ausschöpfung der vorhandenen Potentiale als auch die Gewinnung – und die Bindung von Fachkräften. Die Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie ihre Beteiligung bei der Erarbeitung von Lösungen stehen dabei im Vordergrund.
Die fünf Schwerpunkte der Potentialberatung
In der Potentialberatung können Unternehmen ihre Stärken und Schwächen aus fünf unterschiedlichen Perspektiven ermitteln und individuelle Ergebnisse erarbeiten:
Arbeitsorganisation
- Einsatz flexibler und optimierter Arbeitszeitmodelle
- Funktionsfähigkeit der internen und externen Kommunikation sowie der Zusammenarbeit
- erforderliche Innovationen
Demographischer Wandel
- Wissenstransfer und Wissensmanagement
- Erhaltung des betriebsspezifischen Know-hows, besonders wenn Mitarbeitende ausscheiden
- Gestaltung einer altersgerechten Arbeitsorganisation
Digitalisierung
- Optimierung und Erleichterung von Arbeitsprozessen durch Technologien
- zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitsprozesse
Gesundheit
- Erarbeitung einer Work-Life-Balance-Strategie, um die Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten
- Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Personalentwicklung
- Ermittlung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeitenden
- Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
- Steigerung der Innovationsfähigkeit durch kompetente Mitarbeitende
Video der G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung: „Wie funktioniert die Potentialberatung NRW?“ auf YouTube
Die fünf Schwerpunkte der Potentialberatung
Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Patrycja Peters
Grüne Straße 2 – 8
44147 Dortmund
+49 (0) 231 - 50 298 77

Kurzgefasst
Die Erstberatungsstelle (Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet) stellt Beratungsschecks aus. Für die Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.
Förderberechtigt
Betriebe mit Sitz in NRW mit mind. 10 und max. 250 Beschäftigten
Förderart
Beratungsschecks
Förderkonditionen
40 Prozent der tatsächlichen Ausgaben (max. 400 Euro pro Beratungstag) für max. 8 Beratungstage, maximale Fördersumme 3.200 Euro