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Teilzeitberufsausbildung: Für alle Zielgruppen geöffnet!

05.03.2020

Ein qualifizierter Berufsabschluss ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem Menschen mit Familienverantwortung oder in besonderen Lebenslagen haben es aber oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen.

Mit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes ist seit 01.01.2020 diese Möglichkeit für ALLE offen. Auch Menschen, die zum Beispiel aus familiären oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, können jetzt eine Teilzeitausbildung absolvieren. Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein!

Wie funktioniert das in der Praxis:
Bei einer Teilzeitberufsausbildung werden die wöchentlichen oder täglichen Arbeitsstunden im Betrieb gekürzt – dies ist ganz individuell möglich, darf aber nicht unter 50 Prozent der Regelarbeitszeit liegen!

Die reduzierten Arbeitszeiten können flexibel an die jeweiligen Betriebsabläufe angepasst werden. Gleichzeitig wird die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert! Je nach Vorbildung/Vorerfahrungen kann zu Beginn direkt eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden, so dass die reguläre Ausbildungsdauer bestehen bleibt. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Möglich ist dies in allen Ausbildungen des dualen Systems. Die Berufsschule wird im normalen zeitlichen Umfang (100%) besucht.

Weitere Informationen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ansprechpartnerin:
Antje Rothenberg
Grüne Straße 2 – 8
44147 Dortmund
mail: 
fon: +49 (0)231 – 50 26 297
fax: +49 (0)231 – 50 26 966

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