
Verbundausbildung
Gemeinsame Ausbildung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
Unternehmen, die aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte abbilden können, profitieren von der Verbundausbildung.
Das NRW-Arbeitsministerium unterstützt kleine und mittlere Betriebe bei der Bereitstellung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes im Verbundmodell: Das heißt, Jugendliche werden in einem Unternehmen ausgebildet und die Ausbildungsinhalte, die im Betrieb nicht angeboten werden, unterrichtet ein Partnerbetrieb oder ein Bildungsträger.
Mindestens sechs Monate der Ausbildungszeit müssen die Jugendlichen im Partnerbetrieb arbeiten und lernen. Verbünde können nicht nur zwischen Betrieben, sondern auch zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister geschlossen werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Corina Mader
Münsterstraße 5 (Haus 4)
59065 Hamm
+49 (0)2381 9293204

Kurzgefasst
Unterstützung bei der Antragstellung und Koordination des Ablaufs – in enger Kooperation mit den Ausbildungsberater*innen der Kammern.
Förderberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen
Förderart
Beratungscheck
Förderkonditionen
- 260 Euro pro Monat (Vollzeit-Ausbildung) für bis zu 18 Monate
- 150 Euro pro Monat (Teilzeit-Ausbildung) für bis zu 18 Monate
- Zeitraum maximal 18 Monate (einmalig bis zu 4.680 Euro/Vollzeit bzw. 2.700 EURO/Teilezeit pro Ausbildungsplatz)