03.02.2021
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2021 zur Einreichung von Interessensbekundungen für Ausbildungsprogramm NRW in der Förderphase 2021-2027. Dieser Aufruf und die genannten Förderkonditionen verstehen sich vorbehaltlich des Inkrafttretens der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027.
Zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede hat die Landesregierung das „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Die Förderung von rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen erfolgt in den Gebietskörperschaften, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt.
Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 23. Februar 2021 (Dienstschluss) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe