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Beratungsstellen Arbeit

Das Förderprogramm „Beratungsstellen Arbeit“ unterstützt Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind, und hilft Menschen, die sich in arbeitsausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen befinden.

Schwerpunkt: Arbeitsausbeutung

Dazu gehören Arbeitsverhältnisse, die u.a. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder das Ausbleiben von Lohnzahlungen beinhalten, wie z.B.

  • Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, durch z.B. unrechtmäßige Abzüge vom Lohn oder unverhältnismäßige Mieten,
  • inkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten und unbezahlte Überstunden,
  • fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bzw. bei Urlaub,
  • unrechtmäßige Kündigung, z.B. nach einem Arbeitsunfall oder wegen Krankheit,
  • Umgehung von arbeitsrechtlichen Standards und dadurch Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden.

Kurzgefasst

Unterstützung für Ratsuchende in rechtlichen Angelegenheiten wie bei der Suche nach Rechtsanwält*innen und bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen; ergänzende Beratungsangebote zu unterschiedlichen Themen und Raum für Begegnungen

Förderberechtigt

  • Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind
  • Menschen, die sich in arbeitsausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen befinden

Förderart

kostenlose Beratung und niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten

Detailierte Informationen

Websites Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

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