Image

Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)

Qualifizierte Ausbildung in Teilzeit für Menschen mit Familienverantwortung

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt – und häufig ein Schritt in ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben, besonders für Menschen mit Familienverantwortung. Hier setzt das Förderprogramm Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (kurz TEP) an.

Die Unterstützungsleistung

Die TEP-Förderung hilft Ausbildungsplatzsuchenden und ausbildenden Betrieben mit einer sozialpädagogischen Begleitung durch fachkundige Bildungsträger.

  • Ausbildungsplatzsuchende werden über ca. 4 – 6 Monate sowohl beim Bewerbungsmanagement als auch bei der Suche nach der passenden Ausbildung und dem richtigen Ausbildungsbetrieb begleitet.
  • Unternehmen werden über die Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit informiert und bei der Umsetzung gefördert. Für einen erfolgreichen Start in den ersten 6 – 8 Monaten steht Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben ein Träger zur Seite.

Förderprogramm für alle Interessierten

Seit dem 01.01.2020 ermöglicht der § 7a des BBiG die Ausweitung auf alle Auszubildenden. Neben Ausbildungsinteressierten, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten, haben nun auch andere Interessierte und damit alle Auszubildenden Zugang zu einer Teilzeitberufsausbildung.

Die Voraussetzung ist die Verkürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit. Diese wird gemeinsam vom Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden bei der zuständigen Kammer beantragt.

Hintergrund zur Teilzeitausbildung

Grundsätzlich führt die Teilzeitberufsausbildung zu einer entsprechenden Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer (max. bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer).

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann direkt der Antrag auf Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG verbunden werden, z.B. für die Aufgaben der Familiensorge.

Bisher bleibt jedoch der Besuch der Berufsschule von den Teilzeit-Einschränkungen unberührt.

Zudem können bei beruflicher Erstausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Kindergeld für sich selbst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs und für eigene Kinder, aufstockendes Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt werden, um ausreichend finanzielle Mittel zu erhalten.

Kurzgefasst

Die Begleitung in die Berufsausbildung in Teilzeit – TEP – erfolgt für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auf mehreren Ebenen:

Förderberechtigt

Auszubildende mit Familienaufgaben und Ausbildungsunternehmen

Förderart

  • für Auszubildende: individuelles und begleitendes Coaching
  • für Unternehmen: Beratung und Hilfestellung, passgenaue Vermittlung von geeigneten, hochmotivierten Auszubildenden, Begleitung in den ersten Monaten

Förderkonditionen

sozialpädagogische Begleitung durch fachkundige Bildungsträger

Detailierte Informationen

Träger

Dortmund:
dobeq GmbH
Chiara Lio Garcia
Webseite

Kreis Unna:
In Via Unna e.V.
Ellen Ruhland
Webseite

Hamm:
Kolping-Bildungszentren Westfalen gGmbH
Siegrun Kaminsky
Webseite