Bildungsscheck
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen durch die (Weiter-)Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu stärken. Zudem soll die Beschäftigungsfähigkeit von Personen durch die Unterstützung des lebenslangen Lernens verbessert werden.
Wo kann ich einen Bildungsscheck ausstellen lassen?

Mit dem Bildungsscheck werden Weiterbildungen gefördert, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Digitale Lernformate wie E-Learning oder Blended-Learning, sind förderbar und auch in Kombination mit herkömmlichen Kursformaten flexibel einsetzbar.
Seit Februar 2026 haben Sie die Möglichkeit online den Bildungsscheck zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag.
Prüfen Sie vor Beantragung bitte mit dem Schnelltest ob Sie die Voraussetzung erfüllen (Link zum Schnelltest)
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Viktoria Berntzen
Friedrich-Ebert-Straße 19 59425 Unna
+49 (0)2303 – 27 18 90

Kurzgefasst
Der Bildungsscheck fördert die Weiterbildung von Personen zur beruflichen Qualifizierung. Er kann für Einzelpersonen ausgestellt werden.
Förderberechtigt
Alle Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro bei Alleinstehenden und 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigt (individueller Bildungsscheck).
Nicht förderfähig bzw. nicht im Sinne des Fördergebers sind:
- PKW-und Motorradführerscheine;
- individuelle (Einzel-)Coachings bzw. individuelle Beratung oder der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen;
- Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen;
- Weiterbildungen, die dem Sinn und Geist des Grundgesetzes widersprechen;
- Weiterbildungen, die nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entsprechen;
- Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder unter-gesetzlicher Normen Sorge zu tragen hat und deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind;
- Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
Ablauf
1.) Registrieren beim ESF-Onlineportal.
2.) Weiterbildung im Portal anmelden – spätestens am Tag vor Kursbeginn.
3.) Teilnahmebestätigung der Weiterbildung ausstellen lassen.
4.) Unterlagen hochladen (Teilnahmebestätigung, Rechnung, Einkommenssteuerbescheid)
5.) Förderbetrag erhalten.
Förderkonditionen
- Zuschuss von 50 Prozent, max. 500 Euro, zu den tatsächlichen Weiterbildungskosten
- Einzelperson: 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr
