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Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für die Beratungsstellen Arbeit

17.06.2022

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2022 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“ im Rahmen der neuen Förderphase 2021 – 2027.

Seit 01.01.2021 führen die Beratungsstellen Arbeit die Arbeit der ehemaligen Erwerbslosenberatungsstellen fort und haben die Beratung gegen Arbeitsausbeutung als weiteren Schwerpunkt neu aufgegriffen. Jede Gebietskörperschaft in NRW hat eine Beratungsstelle. Sie beraten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und arbeiten eng mit weiteren unterschiedlichen regionalen Partnern zusammen. Mit über 60.000 Beratungen im Jahr 2021 sind die BSA ein elementarer Teil des nordrhein-westfälischen Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung. Mit dem neuen Aufruf sollen die Beratungsstellen Arbeit  3 weitere Jahre (01.01.2023-31.12.2025) gefördert werden.

Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 20. Juni 2022 bitte ausschließlich per E-Mail an 

Fachliche Fragen senden Sie bitte per E-Mail an das Referat II B 1: 

Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte: 

Zuwendungsrechtliche Fragen richten Sie per E-Mail an die zuständige Bezirksregierung.

Hinweise:

  • Es finden nur Interessenbekundungen Berücksichtigung, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht per Mail eingehen.
  • Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen das Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 2) und das Fachkonzept (Anlage 3).
  • Für das Fachkonzept ist ausschließlich das als Anlage 3 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der Projektkonzeption vorgenommen.

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