20.06.2017
Die Belegschaften werden älter und vielfältiger, gleichzeitig fehlt es in einigen Branchen an Nachwuchs. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist eine vorausschauende Personalpolitik eine große Herausforderung, zumal oft die Ressourcen fehlen. Hier setzt das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm unternehmensWert:Mensch an.
Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um sie bei der Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsfähigen Unternehmenskultur zu unterstützen.
Das bewährte Förderprogramm wird in wenigen Wochen um einen neuen Programmzweig erweitert: unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus). Im Rahmen von uWM plus erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, in ihrem Betrieb einen Lern- und Experimentierraum zu etablieren, um die Herausforderungen der digitalen Transformation in ihrem Betrieb innovativ gestalten zu können. (Über den Start des Förderprogramms informiert Sie unser Öffnet internen LinkNewsletter).
In welchen Bereichen setzt uWM plus an?
Um erfolgreich in der digitalisierten Arbeitswelt bestehen zu können, müssen sich Unternehmen mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:
- Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?
- Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus und wie können Mitarbeitende dafür qualifiziert werden?
- Wie ändern sich Führungsaufgaben und Karrierewege in der digitalen Arbeitswelt?
- Wie können Unternehmen und Mitarbeitende den Kulturwandel und den demografischen Wandel in der digitalen Arbeitswelt gestalten?
unternehmensWert:Mensch plus unterstützt Sie dabei, mit einer professionellen Beratung eigene Antworten und Lösungswege für diese Fragestellungen zu entwickeln.
Was wird gefördert?
Es werden Beratungen gefördert werden, die
- personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen,
- und unter Beteiligung der Beschäftigten
- sowie auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen durchgeführt werden.
Die Förderung umfasst maximal zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 %, d. h., 20 % des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz geringer als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.
Erste Ansprechpartner für Unternehmen, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, sind die regionalen Erstberatungsstellen. Hier wird im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung geklärt, ob ein Experimentierraum gefördert werden kann. Erfüllt das Unternehmen die Bedingungen, kann die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck ausgeben; mit diesem kann das Unternehmen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen, die einen betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozess initiiert und begleitet. Die Prozessberatung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb sowie unter Beteiligung der Beschäftigten. Prozessberatungen dürfen ausschließlich durch für das Programm autorisierte oder re-autorisierte Prozessberater/-innen durchgeführt werden, die eine Qualifizierung für den zusätzlichen Programmzweig absolviert haben.
Circa drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung treffen sich Erstberatungsstelle, Unternehmensführung und Mitarbeitervertretung zu einem Ergebnisgespräch.
Detailliertere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de. Dort befindet sich auch eine Suchmaske, mit der Sie eine Erstberatungsstelle in Ihrer Nähe finden können. Das ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Beratung durch unternehmensWert:Mensch plus. Die Erstberatungsstellen helfen Ihnen als Lotsen bei den weiteren Schritten zu einem erfolgreichen Beratungsprozess.