Image

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten – mit dem Bildungsscheck NRW

27.04.2018


Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung.

Zum 30.04.2018 ändert sich die Gesamtausrichtung des Programms. Der Schwerpunkt liegt jetzt auf der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung angesichts der Veränderungen am Arbeitsplatz und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb, wie z. B. der beschleunigten technischen Entwicklung. Daher ist es zukünftig möglich, dass E-Learning Angebote oder Blended Learning (Verbindung aus Präsenz- und Onlinelernen) und auch betriebsinterne Seminare im Bereich des betrieblichen Bildungsschecks gefördert werden können. Selbständige, die unter die Einkommensgrenze fallen, können wieder einen Bildungsscheck erhalten.
Weiterhin können Zuwanderer und Zuwanderinnen mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe. Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000,- Euro (max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten. Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten pro Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für Beschäftigte unabhängig vom Einkommen in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Digitale Lernformate wie E-Learning oder Blended Learning sind förderbar und auch in Kombination mit herkömmlichen Kursformaten flexibel einsetzbar. Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Arbeitsplatznahe Fortbildungen in Form von Inhouse-Schulungen werden ebenfalls unterstützt.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die Beratungsstellen in der Region Westfälisches Ruhrgebiet finden Sie hier: Qualifizierungsberatung mit dem Bildungsscheck im Westfälischen Ruhrgebiet
Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

  • Dortmund: Antje Rothenberg, , 0231 – 50 26 297
  • Kreis Unna: Anke Jauer, , 02303 – 27 40 90
  • Hamm: Chrisitan Jürgenliemke, , 02381 – 92 93 203

Letzte Beiträge