18.03.2020
Die aktuellen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus wirken sich auf die Umsetzung von Kursen, Veranstaltungen oder Beratungen aus, die im Rahmen des Operationellen Programms des ESF des Bundes umgesetzt werden.
Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projekträgern/Zuwendungsempfänger/innen keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Schreiben der ESF -Verwaltungsbehörde des Bundes :
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