Förderung von Einzelprojekten
Projektideen arbeitsmarktpolitischer Akteure können als „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“ gefördert werden, wenn sie keinem anderen Programm der ESF-Richtlinie des Landes NRW zuzuordnen sind.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass sich das Projekt durch einen der folgenden Punkte auszeichnet:
- Innovationsgehalt und Zukunftsrelevanz des Förderkonzepts oder
- Beitrag zur sozialen Prävention und Resilienz oder
- besonders überzeugende Verbindung landespolitischer Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nachhaltigkeit, Transnationalität oder
- Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder
- herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landespolitik.
Vorgehensweise
Zunächst ist die Projektkonzeption, bestehend aus inhaltlicher Beschreibung des geplanten Projekts und ausführlichem Finanzierungsplan, bei der Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.
Den Beschluss teilt die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte dem Antragstellenden mit. Bei positivem Beschluss kann der Förderantrag bei der Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte gestellt werden.
Es wird dringend empfohlen, bereits im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt mit der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet aufzunehmen, um inhaltliche und formale Fragestellungen frühzeitig zu erörtern.
Ablaufplan
Abbildung 1: Darstellung MAGS
Wesentliche Inhalte der Projektskizze
- Problembeschreibung
- Ziele und Konzept
- Ergebnis: Definition von Zielerreichungskriterien
- Vorgehen
- Arbeits- und Zeitplanung
- methodisches Vorgehen
- Anknüpfung an bestehende Projekte
- Innovationsgrad und Bezug zu den Landes- und EU-Zielen
- Verwertungsplan
- Präsentation der Antragsteller
- Aufgaben- und Rollenbeschreibung
- Erfahrungen
- Ausschluss alternativer Förderquellen
- Finanzierungsplan
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
André Deutschmann Leitung
Grüne Straße 2 – 8
44147 Dortmund
+49 (0)231 – 50 230 50
Kurzgefasst
Dringende Empfehlung: bereits im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt zur Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet zur Klärung inhaltlicher und formaler Fragestellungen aufnehmen
Förderberechtigt
Projektideen arbeitsmarktpolitischer Akteure, die keinem anderen Programm der ESF-Richtlinie des Landes NRW zuzuordnen sind
Förderart
individuell
Förderkonditionen
- Der Beschluss der AG Einzelprojekte umfasst die Festlegung der Förderhöhe.
- Die Pauschalen der ESF-Förderrichtlinien finden Anwendung.