Beratungsstellen Arbeit
Das Förderprogramm „Beratungsstellen Arbeit“ unterstützt Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind, und hilft Menschen, die sich in arbeitsausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen befinden.
Schwerpunkt: Arbeitsausbeutung
Dazu gehören Arbeitsverhältnisse, die u.a. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder das Ausbleiben von Lohnzahlungen beinhalten, wie z.B.
- Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, durch z.B. unrechtmäßige Abzüge vom Lohn oder unverhältnismäßige Mieten,
- inkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten und unbezahlte Überstunden,
- fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bzw. bei Urlaub,
- unrechtmäßige Kündigung, z.B. nach einem Arbeitsunfall oder wegen Krankheit,
- Umgehung von arbeitsrechtlichen Standards und dadurch Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Tina Riedel
Grüne Straße 2 – 8
44147 Dortmund
+49 (0)231 – 50 10 836
Kurzgefasst
Unterstützung für Ratsuchende in rechtlichen Angelegenheiten wie bei der Suche nach Rechtsanwält*innen und bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen; ergänzende Beratungsangebote zu unterschiedlichen Themen und Raum für Begegnungen
Förderberechtigt
- Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind
- Menschen, die sich in arbeitsausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen befinden
Förderart
kostenlose Beratung und niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten
Detailierte Informationen
Websites Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
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