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Beschäftigtentransfer

Manchmal ist es unvermeidbar Personal, zu entlassen. In diesem Fall leisten die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Beschäftigtentransfer wertvolle Unterstützung und mildern die Folgen für Beschäftigte und Unternehmen ab.

Um den vom Personalabbau betroffenen Mitarbeitenden einen nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen, kann dies im Rahmen eines Transfersozialplans in einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft erfolgen.

Vorteile für Unternehmen

Durch Transferangebote werden Kündigungsschutzklagen vermieden und die betroffenen Mitarbeitenden scheiden planmäßig aus.

Die Unterstützung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und durch die Agentur für Arbeit.

Kurzgefasst

Unterstützung beim Abschluss eines Transfersozialplans und bei der Gründung einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft

Förderberechtigt

Unternehmen, die die Folgen des Personalabbaus abmildern wollen

Förderart

Beratungscheck

Förderkonditionen

  • 50 Prozent der Projektkosten, max. 2.500 Euro pro geförderter Person
  • Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit.

Detailierte Informationen

Verantwortlich

G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Ralf Buger, Dr. Katja Nink, Nicole van Lieshaut Webseite