Beschäftigtentransfer
Manchmal ist es unvermeidbar Personal, zu entlassen. In diesem Fall leisten die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Beschäftigtentransfer wertvolle Unterstützung und mildern die Folgen für Beschäftigte und Unternehmen ab.
Um den vom Personalabbau betroffenen Mitarbeitenden einen nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen, kann dies im Rahmen eines Transfersozialplans in einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft erfolgen.
Vorteile für Unternehmen
Durch Transferangebote werden Kündigungsschutzklagen vermieden und die betroffenen Mitarbeitenden scheiden planmäßig aus.
Die Unterstützung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und durch die Agentur für Arbeit.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
André Deutschmann Leitung
Grüne Straße 2 – 8
44147 Dortmund
+49 (0)231 – 50 230 50
Kurzgefasst
Unterstützung beim Abschluss eines Transfersozialplans und bei der Gründung einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft
Förderberechtigt
Unternehmen, die die Folgen des Personalabbaus abmildern wollen
Förderart
Beratungscheck
Förderkonditionen
- 50 Prozent der Projektkosten, max. 2.500 Euro pro geförderter Person
- Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit.
Detailierte Informationen
Verantwortlich
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Ralf Buger, Dr. Katja Nink, Nicole van Lieshaut Webseite