
18.06.2016
Neue Möglichkeiten zur „vorgezogenen“ Beantragung von ESF-Einzelprojekten: Für die Beantragung von ESF-Einzelprojekten i. R. des Aufruf „Starke Quartiere –starke Menschen“ gibt es ab Mai 2016 neue Möglichkeiten.
Die Antragstellung wird nun auch vor einer offiziellen Annahme des „Integrierten Handlungskonzeptes (IHKo)“ durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Soziale Stadt des Landes möglich. Dazu muss mindestens ein Ratsbeschluss zum IHKo bzw. zum „IHKo in Planung und Entwicklung“ vorhanden sein. Das MAIS NRW hat hierzu ein „Informationsblatt“ herausgegeben, das über den Rahmen für die Antragstellung, inhaltliche Mindestanforderungen, Förderkonditionen und Beratung zur Antragstellung informiert. Dieser Rahmen für die Förderung gilt ab sofort für alle ESF-kofinanzierten Einzelprojekten im Kontext des Aufrufs „Starke Quartiere –starke Menschen“ in der ESF Förderperiode 2014 bis 2020.
Download des Informationsblattes
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