05.06.2020
Das Förderangebot richtet sich gemäß aktueller ESF-Förderrichtlinie an erwerbslose Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie an Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Förderung der „Beratungsstellen Arbeit“ soll am 01.01.2021 beginnen. Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24.06.2020 (Dienstschluss) bei der zuständigen Regionalagentur ein.
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren
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