24.01.2019
Nachhaltige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose schaffen: Nordrhein-Westfalens Arbeitsmarktpartner unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung.
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik“, erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Es überführt die wirksamen Ansätze, die wir als Land Nordrhein-Westfalen schon lange fordern und bisher über Modelle und Programme gefördert haben, in ein neues Regelinstrument.“
In der gemeinsamen Erklärung legen die Arbeitsmarktpartner das Ziel fest, dass das Teilhabechancengesetz vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse fördert, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben. Gemeinsam wollen die Arbeitsmarktpartner die Umsetzung vor Ort so unterstützen, dass mit den neuen Fördermöglichkeiten langfristig Vorteile für alle Beteiligten entstehen: „Das Gesetz bietet Chancen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt. Menschen, die lange arbeitslos waren, können durch die geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt finden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Alle Arbeitgeber erhalten die Chance, ihre Fachkräfte durch die geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst zu entlasten, langfristig vielleicht sogar zu ergänzen. Für die Gesellschaft bedeutet das Gesetz eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts“, so Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nordrhein-Westfalen, Anja Weber, forderte die Arbeitgeber auf, möglichst viele Arbeitsplätze auf dem sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. „Die Betriebs- und Personalräte werden sie dabei unterstützen. Vor allem die Kommunen sind gefragt, Arbeitsplätze für Menschen zu schaffen, die nicht jeden Tag olympiareife Leistungen erbringen können“, so Weber. Daher sei die Zusage des Arbeitsministers, auch Kommunen in Haushaltssicherung Wege aufzuzeigen, wie sie am sozialen Arbeitsmarkt teilnehmen können, grundlegend.
„Ganz zentral für Akzeptanz und Erfolg des neuen Instruments ist der regionale Konsens mit den Sozialpartnern über die Tätigkeitsfelder, in denen die Förderung zum Einsatz kommt. Dies ist wesentlich, auch um eine Verdrängung von regulären, ungeförderten Arbeitsplätzen zu vermeiden“, betonte Andreas Ehlert, Präsident Handwerk.NRW.
Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages, ergänzte: „Wir müssen gemeinsam diese Chance nutzen, mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen und in eine sinnstiftende Erwerbsarbeit zu bringen. Bei der Umsetzung des Förderinstruments legen wir größten Wert auf eine Abstimmung mit dem Handwerk vor Ort, um nicht die geförderte Beschäftigung am Markt zu Lasten der ungeförderten Beschäftigung in unseren Handwerksbetrieben zu etablieren.“
„Die neuen Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung sind ein wichtiger Schritt in Richtung eines Sozialen Arbeitsmarkts. Sie eröffnen langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven und können helfen, ihre Lebenssituation dauerhaft zu verbessern. Die örtlichen Jobcenter werden die neuen Fördermöglichkeiten in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik flexibel und abhängig vom regionalen Arbeitsmarkt einsetzen“, sagten der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, der Präsident des Landkreistags Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Hendele, und der Präsident des Städte- und Gemeindesbundes Nordrhein-Westfalen, Bürgermeister Roland Schäfer, bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung.
„Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren: Wir fordern das seit Jahren. Das Teilhabechancengesetz macht es jetzt möglich. Dank der Förderung können nun neue Arbeitsplätze mit Sozialversicherungspflicht und Arbeitsvertrag geschaffen werden. Eine große Chance zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Denn so bekommen sie nicht nur ein geregeltes Einkommen, sondern erfahren auch Wertschätzung und soziale Teilhabe. Und das darf man nicht unterschätzen. Sie haben wieder eine Perspektive, werden nicht länger ausgegrenzt und wissen wofür sie morgens aufstehen: eine ganz andere Motivation! Als Wohlfahrtsverbände setzen wir alles daran sinnstiftende, gute Arbeit in unseren Einrichtungen und Diensten zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Kommunen und Unternehmen wollen wir die Menschen an langfristige und stabile Beschäftigungsverhältnisse heranführen“, betonte Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in NRW, der die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege vertritt.
Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin Regionalverband Ruhr (RVR) sagte: „Die neue gesetzliche Regelung ist ein vielversprechender Ansatz, den Sockel der im Ruhrgebiet verfestigen Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Das Gesetz bietet Betroffenen die Chance, ins Arbeitsleben zurückzukehren. Und es führt zu einer Entlastung der Sozialetats in den Kommunen der Metropole Ruhr.“
Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz
- Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 1. Januar in Kraft
getreten ist, werden neue Beschäftigungsperspektiven für eine große Zahl
langzeitarbeitsloser Menschen geschaffen. Hierfür werden die Mittel der
Jobcenter in Nordrhein-Westfalen für die Finanzierung von
Qualifizierung und Beschäftigung in den nächsten Jahren deutlich erhöht.
In diesem Jahr bereits um 20 Prozent. Der Bund stellt zur Finanzierung
bis 2022 für Nordrhein-Westfalen mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich
bereit.
- Die langfristige Förderung von bis zu fünf Jahren und
Lohnkostenzuschüsse, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent
betragen können, bieten Arbeitgebern Fördermöglichkeiten. Die Jobcenter
unterstützen bei der Auswahl passender und motivierter Arbeitskräfte.
- Die Teilnehmer werden während der Förderung durch ein begleitendes
ganzheitliches Coaching unterstützt. Dies kann maßgeblich dazu
beitragen, das Beschäftigungsverhältnis z.B. durch die Lösung von
Alltagsproblemen zu stabilisieren.
- Mit dem sogenannten „Passiv-Aktiv-Transfer“ wurde eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose geschaffen. Er sieht vor, dass man die eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt zusätzlich zur Finanzierung von weiterer Beschäftigung nutzt.