27.03.2020
Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation ist es ab sofort möglich, die Prozessberatung im Programm uWM auch online durchzuführen.
Hierzu gibt das BMAS die folgende Empfehlung:
„Die Richtlinie sieht explizit eine Beratung vor Ort vor. Wir möchten trotzdem eine Weiterführung laufender Beratungsprozesse auch mittels digitaler Technik ermöglichen, sofern dies im Sinne des beratenen Unternehmens ist und die Erreichung der festgelegten Beratungsziele ermöglicht.
Ob dies der Fall ist, können Sie am besten entscheiden, da Sie die Unternehmen kennen und die Situation vor Ort einschätzen können. Da wir hiermit vom in der Richtlinie festgelegten Prozedere abweichen, muss auch dies dokumentiert und in diesem Fall begründet werden. Wir sind uns sehr sicher, dass Sie hierbei gute Entscheidungen im Sinne der Unternehmen treffen werden.
Kein Beratungsprozess muss unter diesen Umständen „übers Knie gebrochen“ oder um jeden Preis fortgesetzt bzw. beendet werden – dafür wurden Regelungen zur Unterbrechung des Beratungszeitraums getroffen.
Das bedeutet für die Online-Beratung folgenden Ablauf:
- Ein Unternehmen tritt an Sie mit dem Anliegen heran, die Prozessberatung online durchzuführen.
- Sie prüfen, ob dies praktikabel und sinnvoll ist und teilen uns Ihre Einschätzung per Email mit.
- Wir geben Ihnen das Okay (oder klären ggf. noch offene Fragen mit Ihnen).
- Sie teilen die Entscheidung dem Unternehmen mit und dokumentieren den Vorgang formlos.“