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uWM: Wichtige Informationen für Prozessberater*innen

10.12.2020

Im Förderprogramm unternehmensWert:Mensch gibt es einige Änderungen, die für die Prozessberater*innen relevant sind.

  • Unterbrechung der Beratung bis 31.01.2021 möglich

Der Lockdown, auch wenn in einer Light-Version, dauert an und die Stimmen nach härteren Einschränkungen werden laut, weil sich die Infektionsverbreitung immer noch nicht beruhigt hat. Das BMAS möchte die Unternehmen in dieser schwierigen Situation weiterhin unterstützen und alle uns zur Verfügung stehenden flankierenden Maßnahmen anbieten. Neben der online Beratung ist die Option der Unterbrechung bis 31. Januar 2021 weiterhin zulässig.

  • Erfahrungsaustauschtermine bis Ende März 2021 möglich

Wie jedes Jahr häufen sich seit einigen Tagen Nachfragen der Berater*innen, die es nicht geschafft haben, an einem der Termine teilzunehmen. Und wie auch in den vergangen Jahren, stehen das BMAS dem kulant gegenüber und verlängert die Akkreditierung für den Zeitraum 2021/Juni 2022 bis März 2021. Prozessberater*innen, die für 2021 und 2022 ihre Akkreditierung noch nicht verlängert haben, können ab Januar keine neue Beratung starten bis sie den Nachweis nicht nachgereicht haben.

  • Technischer Hinweis zur Internetseite

Bei einer EBS-Suche erscheint, unabhängig vom Bundesland, ein Hinweis zu Südhessen. Durch diesen generellen Hinweis sollten die Unternehmen in Südhessen die zuständige Erstberatungsstelle (mit Sitz in BaWü) leichter finden können. Die dort genannte EBS ist bereits im System Baden-Württemberg zugeordnet und lässt sich trotz teilweiser Zuständigkeit für Unternehmen in Hessen aus technischen Gründen nicht zusätzlich dort zuordnen. Dass dieser Hinweis auch für diejenigen sichtbar ist, die es nicht betrifft, lässt sich an dieser Stelle leider nicht vermeiden.

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