12.04.2017
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10. April 2017 einen Erlass veröffentlicht, der den geförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren die Möglichkeit eröffnet, einen formalen Antrag zur Förderung für die Jahre 2018 bis 2020 zu stellen.
Zur Weiterförderung sind alle Antragssteller berechtigt, für die eine Bewilligung des ersten Förderabschnitts erfolgte und die in 2017 durchgehend tätig sind. Der Förderantrag muss bis zum 31. Juli 2017 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Der Förderantrag ist auf der Website des MAIS unter https://www.mais.nrw/esf-antrag zu finden, die aktuellen Förderbeträge finden sich unter https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_foerderrichtlinie_2014_2020_inkl_anlagen.pdf .