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„Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“: Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

11.06.2018

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 11. Juni 2018 zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in besonders benachteiligten Quartieren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bei der räumlichen Verteilung von Armut deutliche regionale Unterschiede, aber auch Unterschiede innerhalb von Städten. In den benachteiligten Stadtteilen leben vorwiegend Menschen, die ein sehr geringes Einkommen haben und von der gesellschaftlichen Teilhabe in vielen Bereichen ausgeschlossen sind. Hartz IV-Leistungen sind dort der Regelfall. Besonders betroffen von dieser Situation sind Kinder und Jugendliche. Materielle Armut kann zu vielfältigen Mangelerscheinungen führen und beeinträchtigt das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Ihre Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten sind eingeschränkt und mittel- bis langfristig ist mit negativen gesamtgesellschaftlichen Folgen zu rechnen.
Um einer fortschreitenden sozialen Segregation in Nordrhein-Westfalen entgegenzuwirken, bedarf es strukturell umfangreicher, differenzierter und integrierter Maßnahmen sowie Vorgehensweisen auf mehreren Handlungsfeldern, vor allem der Sozial-, Bil-dungs-, Arbeits-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitik. Hierfür stellt das MAGS finanzielle Mittel zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus einkommensarmen Haushalten in besonders benachteiligten Quartieren ein. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Ziel, öffentliche Mittel zielgerichteter und effektiver als bisher einzusetzen.
Über den Projektaufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ stellt das MAGS jährlich bis zu acht Millionen Euro zur Verfügung. Landesmittel und Mittel des ESF werden hier sinnvoll verknüpft und die Fördermittel zu Gunsten besonders von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher deutlich erhöht.
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. Dies sind z.B. Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und –agenturen, Migrantenselbstorganisationen, Familienbildungsstätten, usw.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden an den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt für kommunale Träger mindestens 20 Prozent und für nicht kommunale Träger mindestens 10 Prozent (Anteilfinanzierung).
Geförderte Personalstellen sollten einen Stellenanteil von 25 Prozent einer Vollzeitstelle nicht unterschreiten.
Die Mindestförderdauer je Projekt beträgt zwölf Monate. Der Durchführungszeitraum ist auf den 31.12.2020 begrenzt.
Förderbeginn ist frühestens der 1. August 2018.
Projektanträge können ab sofort laufend eingereicht werden. Zu bestimmten Stichtagen im Jahr werden zur Förderung empfohlene Projekte ausgewählt. Für einen Förderbeginn in 2018 endet die Antragsfrist am 20. Juli 2018 (Einreichung beim MAGS per Mail oder auf dem Postweg, s. Zif. 14 und 19 der Begleitinformation). Die Förderung von Projekten, die nach dem 20. Juli 2018 beantragt werden, ist voraussichtlich erst ab 2019 möglich
 
Downloads:
Programmaufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ 2018
Begleitinformationen zum Programmaufruf
 

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