05.07.2021
Der Strukturwandel auf ökologischer, demografischer sowie digitaler Ebene schreitet immer weiter voran und verändert die Arbeitswelt von heute zunehmend. Corona hat nochmal zur Beschleunigung dieser Transformation beigetragen. Um den Wandel zu fördern muss auf der einen Seite Wissen leicht zugänglich sein. Auf der anderen Seite müssen sich Unternehmen vernetzen und austauschen, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Weiterbildung ist hier ein zentrales Stichwort, jedoch können viele KMUs diese aufgrund finanzieller oder zeitlicher Ressourcen nicht in einem ausreichenden Maß umsetzen. Die Weiterbildungsbeteiligung fällt geringer aus, als bei größeren Unternehmen. Hier setzt das Programm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ an. Dieses hat zum Ziel dezentrale Weiterbildungsverbünde und regionale Kooperationen zwischen Unternehmen, insbesondere zwischen KMU, voranzutreiben.
Weiterbildungsverbünde sind Netzwerke, welche aus Unternehmen und Weiterbildungsrelevanten Akteuren bestehen. Die Aufgaben der Weiterbildungsverbünde sind; einen Austausch zwischen den Partnern des Verbundes zu generieren, das Erkennen der Weiterbildungsbedarfe in den Betrieben und die Beratung nach passenden Weiterbildungsangeboten sowie die Konzeption neuer Angebote.
Im Rahmen dieses Programms bezieht sich die Förderung an erster Stelle auf folgende Schwerpunkte:
- Entwicklung und Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen, die einen Weiterbildungsverbund aufbauen und betreuen
- Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Unternehmen (insbesondere KMU), Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie weiteren wichtigen Akteuren der Weiterbildungslandschaft zur Etablierung eines Weiterbildungsverbundes
- Unterstützung bei der Erfassung des Weiterbildungsbedarfes der Unternehmen im Verbund
- Recherche, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen zum Thema berufliche Weiterbildung (inkl. Fördermöglichkeiten)
- Hilfe bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer Weiterbildungsmaßnahmen
Die Weiterbildungsverbünde werden für die Dauer von 36 Monaten mit einem Zuschuss von bis zu 70% unter der Berücksichtigung einer Maximalförderhöhe von 1 Mio. Euro gefördert.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für das 3. Quartal 2021 (voraussichtlich August 2021) geplant. Weiterführende Informationen zu dem Programm finden Sie hier.