
02.02.2026

Nordrhein‑Westfalen stärkt erneut die berufliche Weiterbildung: Seit Februar 2026 ist der Bildungsscheck 2.0 wieder verfügbar. Das Land NRW und der Europäische Sozialfonds (ESF) ermöglichen damit die Rückkehr des individuellen Bildungsschecks, der insbesondere Beschäftigte dabei unterstützt, ihre beruflichen Kompetenzen auszubauen und sich für zukünftige Anforderungen fit zu machen.
Mit dem Bildungsscheck 2.0 können Einzelpersonen wieder selbst Fördermittel für ihre Weiterbildung beantragen. Gefördert werden vielfältige Qualifizierungsmaßnahmen, die zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen – von fachlichen Fortbildungen bis hin zu digitalen Kompetenzen.
Wichtig für Antragstellende: Der Antrag muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung über das ESF‑Online‑Portal gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch die Person selbst, nicht durch den Weiterbildungsanbieter oder den Arbeitgeber.
Mit der Neuauflage des Programms setzt NRW ein klares Signal für lebenslanges Lernen und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen im Land.
Mehr Informationen unter: https://regionalagentur-wr.nrw/foerderprogramme/bildungsscheck/
