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Bildungsscheck 2.0 wieder beantragbar

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Richtlinienänderung zum Bildungsscheck 2.0 zum 01.09.2026

Ab dem 01.09.2026 gelten für die Antragstellung überarbeitete Vorgaben, die insbesondere einen detaillierteren Berufsbezug und erweiterte Ausschlusskriterien für nicht förderfähige Inhalte umfassen.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

  • Ausführlicher Berufsbezug: Antragstellende müssen künftig direkt im Portal darlegen:
    • In welcher Branche sie tätig sind.
    • Welches Ziel oder welchen Zweck sie mit der Weiterbildung verfolgen.
    • Welche Kompetenzen erweitert oder vertieft werden sollen.
  • Erweiterte Ausschlusskriterien: Die Liste der nicht förderfähigen Inhalte und Formate wurde erweitert. Im Antragsportal ist künftig eine Ja-/Nein-Abfrage verpflichtend, mit der bestätigt wird, dass die Weiterbildung nicht zu diesen ausgeschlossenen Bereichen gehört.
  • Wiederaufnahme der Antragstellung: Das überarbeitete Antragsportal ist seit dem 01.09.2026 wieder in der Produktivumgebung verfügbar und die Antragstellung ist freigeschaltet.

Anpassung der Informationsangebote unter https://www.mags.nrw/esf-online-antrag