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ACHTUNG: Einreichungsfrist für Potentialberatung endet am 31.03.2023!

22.03.2023

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Zeitraum zur Einreichung von Anträgen zur Potentialberatung (Abrechnung) am 31.03.2023 endet. Eine spätere Einreichung führt zum Verlust der Förderung!

Alle Beratungsschecks Potentialberatung, die in der Zeit vom 01.10.2021-30.06.2022 ausgegeben wurden, sind mit einem Abgabedatum 31.03.2023 versehen. Bitte geben Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihren Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg ab! Auch unvollständige Anträge sind zunächst ausreichend, um die Frist zu wahren.

Untenstehend finden Sie die Antragsunterlagen für Ihren Antrag.

ESF in NRW. Informationen für Antragstellende 2014-2020 | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

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