06.10.2021
Mit dieser Aktion wird der Anreiz geschaffen, auch Personen, denen Hemmnisse auf dem Arbeitsmarkt entgegenstehen, einzustellen. Dazu wird eine Einarbeitungspauschale von 1.500 Euro pro neu eingestellter Person geboten. Die Pauschale kann in einem Zeitraum von sechs Monaten nach einer Neueinstellung beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MAGS.
Dokumente zur Antragstellung
Förderaufruf
De-minimis-Erklärung des Antragstellers
Erklärung zur Einarbeitung und Beschäftigung der neu eingestellten Person