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Besondere Bestimmungen für den Unterricht für Geflüchtete im Alter von 16 bis 25 Jahren in Klassen des Berufskollegs

13.02.2017

Seit dem 01.02.2017 wird ergänzend zu den verbesserten Zugangsmöglichkeiten in Weiterbildungskollegs an den Berufskollegs ein neues Bildungsangebot als weitere Option für neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren umgesetzt.

Weiter Informationen hierzu finden Sie im Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
 

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