11.03.2020
Unternehmen, die im Zuge der Corona-/Covid-19-Epidemie ihre üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringern müssen, können Kurzarbeit anordnen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.
Sie bzw. ihre Beschäftigten können in diesen Fällen Unterstützung durch das Kurzarbeitergeld erhalten.
Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes läuft über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeberservice ist unter der Hotline 0800 4 555520 von Montag bis Freitag (8 Uhr – 18 Uhr) zu erreichen.
Für Betriebe aus Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna existiert die Sammelrufnummer 0231 842 9031