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Hinweis zur Potentialberatung

04.06.2020

Für die Antragstellung bei der Potentialberatung NRW bei der Bezirksregierung muss seit dem 01.04.2020 ein neues Formular als Anlage beigefügt werden muss.

Es handelt sich um die Erklärung zur durchgeführten Beratung. Diese Erklärung muss seitens des Unternehmers und des Beratungsunternehmens unterschrieben werden.

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