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Weiterförderung des Programms "Jugend in Arbeit plus" in 2018

05.05.2017

Zur Weiterführung des Programms „Jugend in Arbeit plus“ hat sich das Arbeitsministerium NRW für eine einjährige Weiterförderung der aktuell in 2017 finanzierten Einrichtungen und Fachkräfte in NRW für das Kalenderjahr 2018 unter Beibehaltung aller bisherigen Beratungskapazitäten, regionalen Kontingente und ohne konzeptionelle Änderung entschieden.

Grundlage der Förderung ist die aktuelle ESF-Förderrichtlinie 2014-2020.
Zur Umsetzung dieses 2. Förderabschnitts in der laufenden ESF-Phase ist ein neuer, formaler Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen, der bis zum 31.07.2017 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingehen sollte. Anderenfalls kann nicht sichergestellt
werden, dass eine rechtzeitige Bewilligung einer nahtlosen Weiterförderung erfolgt.

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