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Bildungsscheck NRW: Neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Herbst 2024 

25.06.2024

Bereits seit 2006 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der bisherige Bildungsscheck muss zwar zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt werden. Das Land wird aber auch weiterhin eine flexible Unterstützung für berufliche Weiterbildungen anbieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst zur Verfügung stehen. 

„Wir befinden uns in sehr konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission, um weiterhin ein entsprechendes Förderangebot – ähnlich dem Bildungsscheck – aus dem Europäischen Sozialfonds zu ermöglichen“, so Laumann weiter. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen, denn auch die EU-Kommission sieht den hohen Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in Zeiten von Transformation und Fachkräftemangel.“

Es ist geplant, auch weiterhin Personen mit geringerem Einkommen mit einer Bezuschussung von 50 Prozent und maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen. Die Antragstellung soll dabei unmittelbarer, direkt und digital durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgen und durch eine optionale zentrale Beratung bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) unterstützt werden.

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