16.06.2023
Von Seiten der ESF-Verwaltungsbehörde wurde heute eine Information bezüglich des Verfalls von Potentialberatungsschecks versendet. Ab sofort gilt nachfolgende Regelung:
Potentialberatungsschecks, die vor dem 01.10.2021 ausgegeben worden sind und keine Frist zur Einreichung enthalten, müssen gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 30.09.2023 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bezirksregierung zur Erstattung beantragt werden. Nach diesem Stichtag eingereichte Schecks werden nicht mehr bewilligt.
Diese Regelung wurde entsprechend auf der MAGS-Homepage hier veröffentlicht.
Wir bitten um Beachtung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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